Zuletzt aktualisiert: 08.08.2025
Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Tenderhub Software-as-a-Service Anwendung ("Anwendung"), die von revitalyze FlexCo ("Unternehmen") zur Verfügung gestellt wird, erklären Sie ("Kunde") sich mit diesen Servicebedingungen ("Bedingungen") einverstanden. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie den Service nicht nutzen. Diese Bedingungen regeln Ihre Nutzung des Anwendunges, einschließlich aller Inhalte, Funktionen und Anwendunge, die auf oder durch den Anwendung angeboten werden.
Die Anwendung ist eine KI-gestützte Plattform, die für die Bauindustrie entwickelt wurde, um Ausschreibungs- und Lieferantendaten zu analysieren und anzureichern. Die Anwendung nutzt große Sprachmodelle (LLMs), einschließlich der Gemini API und OpenAI API, um vom Kunden hochgeladene Dokumente zu verarbeiten und unternehmensspezifische Informationen zu extrahieren, zu interpretieren und zu organisieren. Der Zweck der Anwendung besteht darin, den Kunden bei der Rationalisierung der Prozesse zur Angebotsbewertung und zur Verwaltung von Lieferantendaten zu unterstützen.
Der Kunde behält alle Eigentumsrechte an den Daten, Dokumenten und anderen Informationen, die er in der Anwendung hochlädt oder einreicht ("Kundendaten"). Durch die Nutzung der Anwendung gewährt der Kunde dem Unternehmen eine begrenzte, nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz für den Zugriff, die Verarbeitung und die Nutzung der Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung und Verbesserung der Anwendung für den Kunden.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kundendaten zu schützen. Die folgenden Maßnahmen werden ergriffen:
Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt, die Rechtmäßigkeit und die Richtigkeit aller Kundendaten. Der Anwendung ist für die Analyse von Unternehmensdaten vorgesehen und nicht für die Verarbeitung oder Interpretation personenbezogener Daten konzipiert. Der Kunde verpflichtet sich, keine personenbezogenen oder sensiblen personenbezogenen Daten in der Anwendung hochzuladen.
Der Service, einschließlich aller Software, Technologien und Inhalte (mit Ausnahme der Kundendaten), ist das ausschließliche Eigentum von revitalyze und seinen Lizenzgebern. Diese Bedingungen gewähren dem Kunden keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder Marken im Zusammenhang mit dem Service.
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Informationen, die sie von der anderen Partei in Verbindung mit dem Service erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem Preise, Geschäftspläne, technische Informationen und Kundendaten. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, wie sie ihre eigenen Informationen schützt.
Die Anwendung wird "wie besehen" und ohne jegliche Gewährleistungen bereitgestellt. Das Unternehmen garantiert nicht, dass der Service fehlerfrei sein wird oder dass die Ergebnisse der LLM-Analyse vollständig korrekt oder für einen bestimmten Zweck geeignet sein werden. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung für die Nutzung der Anwendung und für die Überprüfung aller bereitgestellten Informationen. In keinem Fall haftet das Unternehmen für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Anwendung entstehen.
Das Unternehmen kann den Zugang des Kunden zur Anwendung jederzeit und aus jedem Grund mit oder ohne Vorankündigung beenden oder aussetzen. Nach der Kündigung bleiben alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollten, in Kraft.
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Österreichs und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts.
Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und revitalyze bezüglich der Nutzung der Anwendung dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen.
zwischen
revitalyze FlexCo
Mühltal 43
A - 6341 Ebbs
(im Folgenden Auftragnehmer)
&
Dem Anwender
(im Folgenden Auftraggeber)
(1) Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Die Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb der Software-as-a-Service-Plattform „Tenderhub" zur automatisierten Analyse von Ausschreibungs- und Vertragsdokumenten.
Diese Vereinbarung ist als Ergänzung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Plattform „Tenderhub" zu verstehen.
(2) Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
(3) Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:
(4) Art der Verarbeitung:
Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Übermittlung (im Rahmen der vertraglichen Leistung), den Abgleich oder die Verknüpfung sowie das Löschen oder die Vernichtung von Daten.
Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
(2) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage /1 zu entnehmen).
(3) Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
(4) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
(5) Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
(6) Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
(7) Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.
(8) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt primär in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass für die Bereitstellung bestimmter Dienste, insbesondere für die Nutzung von Sprachmodelles (KI-Inferenz), Datenverarbeitungsschritte auch in Drittländern (insb. USA) erfolgen können.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für solche Übermittlungen in Drittländer die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Im Falle der USA erfolgt die Übermittlung auf Basis des „EU-U.S. Data Privacy Framework" (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission), unter dem Microsoft zertifiziert ist. Hilfsweise, oder für Länder ohne Angemessenheitsbeschluss, werden EU-Standardvertragsklauseln (SCC) abgeschlossen.
Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter für die Datenverarbeitung, Datenspeicherung oder für die Nutzung von Sprachmodellen hinzuziehen.
Er hat den Auftraggeber zu verständigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Sub-Auftragsverarbeiter die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO berücksichtigt. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen.
Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen durch:
Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung durch:
Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems durch:
Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport durch:
Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust durch:
Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen
Incident-Response-Management:
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen:
Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers durch: