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    AGBs

    Zuletzt aktualisiert: 08.08.2025

    1. Annahme der Bedingungen

    Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Tenderhub Software-as-a-Service Anwendung ("Anwendung"), die von revitalyze FlexCo ("Unternehmen") zur Verfügung gestellt wird, erklären Sie ("Kunde") sich mit diesen Servicebedingungen ("Bedingungen") einverstanden. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie den Service nicht nutzen. Diese Bedingungen regeln Ihre Nutzung des Anwendunges, einschließlich aller Inhalte, Funktionen und Anwendunge, die auf oder durch den Anwendung angeboten werden.

    2. Beschreibung der Anwendung

    Die Anwendung ist eine KI-gestützte Plattform, die für die Bauindustrie entwickelt wurde, um Ausschreibungs- und Lieferantendaten zu analysieren und anzureichern. Die Anwendung nutzt große Sprachmodelle (LLMs), einschließlich der Gemini API und OpenAI API, um vom Kunden hochgeladene Dokumente zu verarbeiten und unternehmensspezifische Informationen zu extrahieren, zu interpretieren und zu organisieren. Der Zweck der Anwendung besteht darin, den Kunden bei der Rationalisierung der Prozesse zur Angebotsbewertung und zur Verwaltung von Lieferantendaten zu unterstützen.

    3. Kundendaten

    3.1. Dateneigentum und Lizenz:

    Der Kunde behält alle Eigentumsrechte an den Daten, Dokumenten und anderen Informationen, die er in der Anwendung hochlädt oder einreicht ("Kundendaten"). Durch die Nutzung der Anwendung gewährt der Kunde dem Unternehmen eine begrenzte, nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz für den Zugriff, die Verarbeitung und die Nutzung der Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung und Verbesserung der Anwendung für den Kunden.

    3.2. Datenschutz und Datensicherheit:

    Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kundendaten zu schützen. Die folgenden Maßnahmen werden ergriffen:

    • Speicherung und Standort: Alle Kundendaten werden auf Servern gespeichert, die sich in einer sicheren Azure-Cloud-Umgebung in Mitteleuropa befinden.
    • Verschlüsselung: Die Kundendaten im Ruhezustand werden mit AES-256 verschlüsselt. Daten, die zwischen dem Gerät des Kunden und der Anwendung übertragen werden, werden mit TLS (Transport Layer Security) verschlüsselt.
    • Datentrennung: Kundendaten werden strikt von den Daten anderer Organisationen und Projekte getrennt, um eine gegenseitige Beeinflussung zu verhindern.
    • Verwendung von LLMs: Das Unternehmen nutzt LLM-APIs von Drittanbietern, insbesondere die Gemini-API und die OpenAI-API, um Kundendaten zu verarbeiten.
    • Kein Modelltraining: Kundendaten werden nicht zum Trainieren der zugrundeliegenden LLM-Modelle der Gemini API, OpenAI API oder anderer Drittanbieter-Anwendungen verwendet.
    • Verwendungszweck: Das Unternehmen verwendet Kundendaten nur, um seinen Service für den Kunden zu verbessern.
    • Kein Verkauf von Daten: Das Unternehmen wird Kundendaten nicht an Dritte verkaufen, vermieten oder mit ihnen handeln.

    3.3. Verantwortung des Kunden für die Daten:

    Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt, die Rechtmäßigkeit und die Richtigkeit aller Kundendaten. Der Anwendung ist für die Analyse von Unternehmensdaten vorgesehen und nicht für die Verarbeitung oder Interpretation personenbezogener Daten konzipiert. Der Kunde verpflichtet sich, keine personenbezogenen oder sensiblen personenbezogenen Daten in der Anwendung hochzuladen.

    4. Geistige Eigentumsrechte

    Der Service, einschließlich aller Software, Technologien und Inhalte (mit Ausnahme der Kundendaten), ist das ausschließliche Eigentum von revitalyze und seinen Lizenzgebern. Diese Bedingungen gewähren dem Kunden keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder Marken im Zusammenhang mit dem Service.

    5. Vertraulichkeit

    Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Informationen, die sie von der anderen Partei in Verbindung mit dem Service erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem Preise, Geschäftspläne, technische Informationen und Kundendaten. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, wie sie ihre eigenen Informationen schützt.

    6. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkung

    Die Anwendung wird "wie besehen" und ohne jegliche Gewährleistungen bereitgestellt. Das Unternehmen garantiert nicht, dass der Service fehlerfrei sein wird oder dass die Ergebnisse der LLM-Analyse vollständig korrekt oder für einen bestimmten Zweck geeignet sein werden. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung für die Nutzung der Anwendung und für die Überprüfung aller bereitgestellten Informationen. In keinem Fall haftet das Unternehmen für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Anwendung entstehen.

    7. Beendigung

    Das Unternehmen kann den Zugang des Kunden zur Anwendung jederzeit und aus jedem Grund mit oder ohne Vorankündigung beenden oder aussetzen. Nach der Kündigung bleiben alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollten, in Kraft.

    8. Geltendes Recht

    Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Österreichs und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts.

    9. Gesamte Vereinbarung

    Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und revitalyze bezüglich der Nutzung der Anwendung dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen.


    Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

    zwischen

    revitalyze FlexCo
    Mühltal 43
    A - 6341 Ebbs

    (im Folgenden Auftragnehmer)

    &

    Dem Anwender

    (im Folgenden Auftraggeber)

    1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

    (1) Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:

    Die Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb der Software-as-a-Service-Plattform „Tenderhub" zur automatisierten Analyse von Ausschreibungs- und Vertragsdokumenten.

    Diese Vereinbarung ist als Ergänzung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Plattform „Tenderhub" zu verstehen.

    (2) Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

    • Nutzerdaten: Name, E-Mail-Adresse, Log-in-Daten.
    • Inhaltsdaten: Sämtliche Daten, die in den hochgeladenen Dokumenten enthalten sind wie Leistungsverzeichnisse, Gutachten, Vertragsbedingungen oder Planunterlagen.
    • Allgemeine Ausschreibedaten: Projektrelevante Daten wie Planer, Projektzeitraum, Zuschlagskriterien, Budget und Leistungsumfang.

    (3) Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:

    • Mitarbeiter, Ansprechpartner und Vertreter des Verantwortlichen (Nutzer der Plattform).
    • Ansprechpartner, Unterzeichner, Projektbeteiligte und sonstige in den hochgeladenen Dokumenten genannte natürliche Personen (z.B. von Geschäftspartnern, Auftraggebern, Subunternehmern des Verantwortlichen).

    (4) Art der Verarbeitung:

    Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Übermittlung (im Rahmen der vertraglichen Leistung), den Abgleich oder die Verknüpfung sowie das Löschen oder die Vernichtung von Daten.

    2. DAUER DER VEREINBARUNG

    Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    3. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

    (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

    (2) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage /1 zu entnehmen).

    (3) Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

    (4) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

    (5) Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.

    (6) Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

    (7) Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

    (8) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

    4. ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG

    Die Verarbeitung der Daten erfolgt primär in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass für die Bereitstellung bestimmter Dienste, insbesondere für die Nutzung von Sprachmodelles (KI-Inferenz), Datenverarbeitungsschritte auch in Drittländern (insb. USA) erfolgen können.

    Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für solche Übermittlungen in Drittländer die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Im Falle der USA erfolgt die Übermittlung auf Basis des „EU-U.S. Data Privacy Framework" (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission), unter dem Microsoft zertifiziert ist. Hilfsweise, oder für Länder ohne Angemessenheitsbeschluss, werden EU-Standardvertragsklauseln (SCC) abgeschlossen.

    5. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

    Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter für die Datenverarbeitung, Datenspeicherung oder für die Nutzung von Sprachmodellen hinzuziehen.

    Er hat den Auftraggeber zu verständigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Sub-Auftragsverarbeiter die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO berücksichtigt. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen.


    Anlage ./1 – Technisch-organisatorische Maßnahmen

    A. VERTRAULICHKEIT

    Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen durch:

    • Sicherung der Büroräumlichkeiten (bzw. Homeoffice-Arbeitsplätze) durch verschließbare Zugänge und Zutrittsbeschränkungen für unbefugte Dritte
    • Die physische Sicherheit der Rechenzentren (Frankfurt, Schweden) wird durch den Auftragsverarbeiter Microsoft gewährleistet.

    Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung durch:

    • Kennwörter
    • Automatische Sperrmechanismen
    • Zwei-Faktor-Authentifizierung
    • Verschlüsselung von Datenträgern

    Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems durch:

    • Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis"
    • Protokollierung von Zugriffen
    • Periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen, insb. von administrativen Benutzerkonten
    • Datenschutzgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Datenträger
    • Standardprozess für Berechtigungsvergabe
    • Sichere Aufbewahrung von Speichermedien
    • Clear-Desk/Clear-Screen Policy (durch automatische Bildschirmsperre)

    B. DATENINTEGRITÄT

    Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport durch:

    • Verschlüsselung von Datenträgern
    • Verschlüsselung von Dateien (Verschlüsselung at-rest)
    • Verschlüsselung nach aktuellem Stand der Technik (derzeit z.B. TLS 1.2 oder höher)

    C. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT

    Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust durch:

    • Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site)
    • Virenschutz
    • Meldewege und Notfallpläne
    • Mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum
    • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) gemäß den Standards des Cloud-Providers
    • Firewall
    • Security Checks auf Infrastruktur- und Applikationsebene
    • Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern

    D. VERFAHREN ZUR REGELMÄSSIGEN ÜBERPRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG

    Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen

    Incident-Response-Management:

    Datenschutzfreundliche Voreinstellungen:

    Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers durch:

    • Eindeutige Vertragsgestaltung
    • Strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS)
    • Nachkontrollen
    • Formalisiertes Auftragsmanagement
    • Vorabüberzeugungspflicht