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    Leistungsverzeichnis erstellen: Aufbau, Muster, Regeln und GAEB-Datei

    Wie ein LV aufgebaut ist, welche Positionsarten es gibt, was VOB/A und BVergG verlangen und wie aus Plänen und Baubeschreibung eine GAEB-Datei wird.

    David PlasellerDavid Plaseller··7 min Lesezeit

    Das Leistungsverzeichnis entscheidet, ob Angebote vergleichbar sind und ob die Kalkulation hält. Jede Position braucht einen eindeutigen Text, eine Menge und eine Einheit, und das Ganze muss so vollständig sein, dass jeder Bieter dasselbe versteht und sicher kalkulieren kann. Dieser Ratgeber zeigt den Aufbau an einem Muster, die Regeln aus VOB/A und BVergG 2018, die Standardtexte und den Weg zur GAEB-Datei. Und er zeigt, wie der KI-Agent von Tenderhub das LV aus Ihren Plänen und der Baubeschreibung erstellt und bepreist.

    Leistungsverzeichnis erstellen: Aufbau, Muster, Regeln und GAEB-Datei

    Was ein Leistungsverzeichnis ist

    Das Leistungsverzeichnis (LV) beschreibt eine Bauleistung in Teilleistungen. Jede Teilleistung ist eine Position mit Ordnungszahl, Text, Menge und Einheit. Zusammen mit der Baubeschreibung bildet das LV die Leistungsbeschreibung, so sieht es § 7b Abs. 1 VOB/A vor. In Österreich verlangt § 105 BVergG 2018, umfangreiche Leistungen in einem Leistungsverzeichnis aufzugliedern, mit einer zusammenfassenden Beschreibung der Gesamtleistung davor.

    Der Bieter setzt je Position einen Einheitspreis ein. Beim Einheitspreisvertrag wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen abgerechnet (§ 2 Abs. 2 VOB/B). Weicht die ausgeführte Menge um mehr als 10 % vom Mengenansatz ab, wird der Preis auf Verlangen angepasst (§ 2 Abs. 3 VOB/B). Die Mengen im LV sind deshalb keine Formsache: Sie entscheiden mit, wie belastbar Angebot und Abrechnung sind.

    Aufbau: Ordnungszahl, Texte, Menge, Preis

    Ein LV ist hierarchisch gegliedert, meist nach Losen, Gewerken und Titeln. Jede Position hat dieselben Bestandteile:

    • Ordnungszahl (OZ): die Nummer der Position, etwa 01.02.0010 für Titel 01, Untertitel 02, Position 0010. Über sie werden Angebot, Preisspiegel und Abrechnung einander zugeordnet.
    • Kurztext: eine Zeile, die die Position benennt.
    • Langtext: die vollständige Beschreibung mit Baustoff, Abmessungen, Qualität, Ausführung und Ort im Bauwerk.
    • Menge und Einheit: der Mengenansatz aus der Massenermittlung, in der Einheit, nach der abgerechnet wird, etwa m², m³, m, Stk, kg oder psch.
    • Einheitspreis und Gesamtpreis: Der Bieter setzt den Einheitspreis ein, der Gesamtpreis ist Menge mal Einheitspreis.

    Vor den Positionen stehen die Vorbemerkungen: allgemeine für das ganze Projekt, technische je Gewerk. Sie regeln, was für alle Positionen gilt, und sind Teil der Leistungsbeschreibung. In Österreich gliedern die standardisierten Leistungsbeschreibungen das LV in Leistungsgruppen und Unterleistungsgruppen.

    Muster: ein LV-Auszug für Mauerarbeiten

    So sieht ein Titel aus, hier die Mauerarbeiten im Rohbau eines Wohnhauses:

    • 01.02.0010 Außenwand Hochlochziegel 36,5 cm: 312,00 m²
    • 01.02.0020 Innenwand Kalksandstein 24 cm: 186,00 m²
    • 01.02.0030 Innenwand Kalksandstein 11,5 cm: 94,00 m²
    • 01.02.0040 Sturz Stahlbetonfertigteil: 18 Stk

    Der Langtext der ersten Position könnte lauten: „Außenwand aus Planhochlochziegeln, Wanddicke 36,5 cm, Druckfestigkeitsklasse 8, Rohdichteklasse 0,65, in Dünnbettmörtel vermauert, erste Schicht in Normalmörtel, im Erd- und Obergeschoss, Geschosshöhe bis 2,75 m.“ Daraus muss ein Bieter ohne Rückfrage kalkulieren können: Baustoff, Dicke, Mörtel, Lage im Bauwerk und was eingeschlossen ist.

    Positionsarten

    • Normalposition: wird ausgeführt und nach der tatsächlichen Menge abgerechnet. Der Regelfall.
    • Bedarfsposition (Eventualposition): wird nur ausgeführt, wenn sie gebraucht wird. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A gehört sie grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung.
    • Wahlposition (Alternativposition): eine Alternative zu einer Grundposition, wenn sich der Auftraggeber noch nicht festgelegt hat. Er entscheidet bei der Vergabe, welche ausgeführt wird.
    • Zulageposition: ein Aufpreis auf eine Grundposition, etwa für Sichtmauerwerk auf einem Teil der Wandfläche.
    • Pauschalposition: eine Leistung zu einem festen Betrag, etwa die Baustelleneinrichtung.
    • Stundenlohnarbeiten: dürfen nur im unbedingt erforderlichen Umfang angehängt werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A).

    Unter einer Ordnungszahl stehen nur Leistungen, die technisch und für die Preisbildung gleichartig sind (§ 7b Abs. 4 VOB/A). Wer Ungleiches zusammenfasst, bekommt Mischpreise, die sich weder vergleichen noch sauber abrechnen lassen.

    Was VOB/A und BVergG verlangen

    Für öffentliche Auftraggeber sind diese Regeln Pflicht. Für private sind sie der Maßstab, an dem ein gutes LV gemessen wird:

    • Eindeutig und erschöpfend: Die Leistung ist so zu beschreiben, „dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Das BVergG 2018 verlangt eine eindeutige, vollständige und neutrale Beschreibung, damit die Angebote vergleichbar sind (§ 104 Abs. 1).
    • Alle Umstände, die den Preis beeinflussen: etwa die Boden- und Wasserverhältnisse der Baustelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 und 6 VOB/A). In Österreich nennt § 104 Abs. 3 BVergG 2018 ausdrücklich die Erschwernisse.
    • Kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände, auf die der Bieter keinen Einfluss hat (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A).
    • Produktneutral: Marken und Typen nur ausnahmsweise, wenn sich die Leistung anders nicht hinreichend genau beschreiben lässt, und dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ (§ 7 Abs. 2 VOB/A).
    • Abschnitt 0 der ATV: DIN 18299 und die Gewerke-Normen der VOB/C listen in Abschnitt 0, was in der Leistungsbeschreibung anzugeben ist. Diese Hinweise sind zu beachten (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 VOB/A).
    • Nebenleistungen und Besondere Leistungen: Nebenleistungen gehören auch ohne Erwähnung zur Leistung und brauchen keine eigene Position (§ 7b Abs. 3 VOB/A). Besondere Leistungen gehören nur dazu, wenn die Leistungsbeschreibung sie ausdrücklich erwähnt (DIN 18299, Abschnitt 4.2). Was hier fehlt, wird später zum Nachtrag.

    In Österreich ist dabei auf geeignete Leitlinien wie ÖNORMEN und standardisierte Leistungsbeschreibungen Bedacht zu nehmen (§ 105 Abs. 3 BVergG 2018).

    Standardtexte: STLB-Bau, LB-HB und NPK

    Langtexte müssen Sie nicht jedes Mal neu schreiben. In Deutschland liefert das Standardleistungsbuch STLB-Bau von GAEB und DIN Texte für ein VOB-gerechtes LV. Es ist nach den Gewerken der VOB/C gegliedert, wird halbjährlich aktualisiert, ist im Bundeshochbau vorgeschrieben und enthält keine Preise.

    In Österreich stellt das Wirtschaftsministerium die standardisierten Leistungsbeschreibungen kostenlos bereit, für den Hochbau (LB-HB) und die Haustechnik (LB-HT). In der Schweiz ist es der Normpositionen-Katalog NPK des CRB.

    Das LV als GAEB-Datei

    Zwischen Planer, Auftraggeber und Bieter wandert das LV als GAEB-Datei, dem anerkannten Austauschformat des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen. Aktuell ist GAEB DA XML 3.3. Für jede Phase gibt es eine eigene Datenart, die Endung der Datei nennt sie:

    • X81 Leistungsbeschreibung: das LV ohne Preise.
    • X83 Angebotsaufforderung: das LV, das an die Bieter geht.
    • X84 Angebotsabgabe: das LV mit den Preisen des Bieters.
    • X86 Auftragserteilung: das LV, das Vertrag wird.

    Ältere Fassungen enden auf D83 (GAEB 90) oder P83 (GAEB DA 2000), die Nummern der Datenarten sind gleich geblieben. Geöffnet wird eine GAEB-Datei in AVA- oder Kalkulationssoftware oder in einem GAEB-Viewer. Aus den X84-Dateien der Bieter entsteht in der AVA der Preisspiegel.

    In sechs Schritten zum LV

    • 1. Grundlagen sammeln: Ausführungspläne, Baubeschreibung, Gutachten zu Boden, Statik und Brandschutz und die Vorgaben des Auftraggebers.
    • 2. Gliedern: Lose, Gewerke und Titel so festlegen, wie später vergeben und abgerechnet wird.
    • 3. Positionen texten: aus Standardtexten oder eigenen Texten, mit allem, was der Bieter für den Preis braucht.
    • 4. Mengen ermitteln: aus den Plänen, nach den Abrechnungsregeln der jeweiligen ATV. Wie das je Gewerk geht, zeigen unsere Ratgeber zur Massenermittlung, etwa für den Rohbau.
    • 5. Prüfen: Vollständigkeit, Schnittstellen zwischen den Gewerken und Widersprüche zwischen LV, Plänen und Baubeschreibung.
    • 6. Bepreisen: Der Planer bepreist das LV für die Kostenermittlung, der Bieter für sein Angebot.

    Nach HOAI gehören das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse und das Ermitteln der Mengen zur Leistungsphase 6, ebenso die Kostenermittlung auf Grundlage der vom Planer bepreisten LV (Anlage 10.1 HOAI).

    LV erstellen mit dem KI-Agenten von Tenderhub

    Die meiste Zeit kostet ein LV nicht das Formatieren, sondern das Lesen: Pläne und Baubeschreibung durchgehen, Positionen ableiten, Texte schreiben, Mengen ermitteln, Preise ansetzen. Diese Arbeit übernimmt der KI-Agent in Tenderhub:

    • Aus Plänen und Baubeschreibung: Sie laden die Unterlagen hoch und geben den Auftrag, etwa „LV Rohbau erstellen“. Der Agent erstellt die Positionen mit Texten, Mengen und Einheitspreisen.
    • Jeder Preis mit Quelle: aus Ihren hinterlegten Preisen und Projekten oder aus ortsüblichen Marktpreisen.
    • Als GAEB-Datei: für Ihre AVA- oder Kalkulationssoftware, auf Wunsch als Excel.
    • Auch für ein LV aus der Ausschreibung: Ob GAEB, ÖNORM-LV, Excel oder PDF, der Agent bepreist es, ergänzt fehlende Positionen oder gliedert es um.
    • Änderungen im selben Chat: Baustelleneinrichtung ergänzen, einen Titel umgliedern, mit anderen Preisen rechnen.

    Prüfung und Freigabe bleiben bei Ihrem Team. Ihre Unterlagen liegen in Rechenzentren in der EU, getrennt von anderen Unternehmen, und werden nie zum Training von KI-Modellen verwendet. Alles zum KI-Agenten: Leistungsverzeichnis mit KI erstellen und bepreisen.

    Häufige Fragen

    Was ist ein Leistungsverzeichnis?

    Die Beschreibung einer Bauleistung in einzelnen Positionen, jede mit Ordnungszahl, Text, Menge und Einheit. Die Bieter setzen je Position einen Einheitspreis ein. Zusammen mit der Baubeschreibung bildet das LV die Leistungsbeschreibung.

    Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

    Meist der Planer im Auftrag des Bauherrn, nach HOAI in Leistungsphase 6. Bauunternehmen erstellen LV für die Vergabe an Nachunternehmer, und jedes Angebot ist am Ende ein bepreistes LV.

    Was ist der Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung?

    Die Leistungsbeschreibung ist der Oberbegriff. Bei der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis besteht sie aus Baubeschreibung und LV (§ 7b VOB/A). Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm beschreibt der Auftraggeber Zweck und Anforderungen, die Lösung plant der Bieter (§ 7c VOB/A).

    Was ist eine GAEB-Datei?

    Das Austauschformat für Leistungsverzeichnisse. Die Endung nennt die Phase, etwa X83 für das LV an die Bieter und X84 für das Angebot mit Preisen. Geöffnet wird sie in AVA- oder Kalkulationssoftware oder in einem GAEB-Viewer.

    Kann KI ein Leistungsverzeichnis erstellen?

    Ja. Der KI-Agent von Tenderhub erstellt aus Plänen und Baubeschreibung ein LV mit Positionen, Texten, Mengen und Einheitspreisen und liefert es als GAEB-Datei. Auf Auftrag ergänzt er einzelne Positionen samt Ausschreibungstext oder bepreist ein bestehendes LV. Ihr Team prüft und gibt frei.

    Gibt es eine Vorlage für ein Leistungsverzeichnis?

    Den Aufbau gibt der Standard vor: Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit, Einheitspreis und Gesamtpreis, gegliedert in Titel. Fertige Positionstexte liefern das STLB-Bau, in Österreich die standardisierten Leistungsbeschreibungen und in der Schweiz der NPK. Wie ein Titel damit aussieht, zeigt das Muster oben.

    Ausschreibung und Vergabe

    Weitere Ratgeber:

    Alle Anwendungsfälle im Überblick: Tenderhub in Kalkulation und Vergabe.

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